Insolvenzpflicht | Bild: geralt, pixabay.com, Pixabay License

Jetzt könnte die Pleitewelle rollen

„Zombiefirmen“ könnten jetzt für viele Insolvenzen sorgen.

Heute endet der April 2021, und damit läuft auch die Aussetzung der Antragspflicht auf Insolvenz endgültig ab. Seit März 2020 – mit Beginn der Corona Pandemie – war die Insolvenzpflicht ausgesetzt und diese Aussetzung mehrfach verlängert wurden. Die Auswirkungen der Pandemie auf die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen sollten damit zeitweise „ignoriert“ werden, in der Hoffnung auf bessere Zeiten.

Bereits seit Oktober des vergangenen Jahres gilt allerdings die Antragspflicht für Zahlungsunfähigkeit wieder. Auch wenn die Zahlung der vollmundig angekündigten Corona-Hilfen bis dahin oftmals gar nicht erfolgt war, und damit viele Unternehmen die Segel streichen mussten. Viele ignorierten diese wiedereingesetzte Antragspflicht allerdings oder waren nicht hinreichend informiert, das könnte sich noch als Problem erweisen.

Insolvenzantragspflicht gilt wieder

Ab Morgen, den 1. Mai 2021 ist die Insolvenzpflicht wieder vollumfänglich gültig. Auch überschuldete Unternehmen müssen dann den Weg zum Amtsgericht antreten. Eine weitere Verlängerung wurde von den Bundesministerien der Justiz, Wirtschaft und Finanzen nicht gewünscht.

Gewirkt hat die zeitweise Aussetzung der Antragspflicht auf Insolvenz jedenfalls, so waren die Firmenpleiten im Jahr 2020 um satte 15,5 Prozent und damit auf den niedrigsten Stand seit 1999 gesunken.

Zombie-Firmen

Das ist natürlich viel zu rosig und spiegelt nicht die tatsächliche Lage in der Wirtschaft wieder. Zwar haben einige wenige Unternehmen während und trotz bzw. gerade wegen der zahlreichen Lockdowns richtig Kasse gemacht, die Umsätze explodierten geradezu. Die große Masse der Firmen musste jedoch mit erheblichen Umsatzrückgängen und gesunkenen Gewinnen klar kommen und muss dies auch weiterhin, solange die Pandemie nicht spürbar vorbei ist.

Vielen Unternehmen steht das Wasser nicht nur sprichwörtlich bis zum Hals, sie kämpfen wirklich ums nackte wirtschaftliche Überleben. Die Aussetzung der Insolvenzpflicht hat bei solchen zahlungsunfähigen und überschuldeten Firmen dafür gesorgt, dass sie weiterhin am Markt aktiv sind. Solche sogenannten Zombie-Firmen könnten sich nun als Bumerang erweisen.

Die nun wieder voll geltende Insolvenzpflicht wird dafür sorgen, dass diese Zombie-Firmen nun auf einmal in großer Zahl den Gang zum Insolvenzrichter antreten müssen und damit einen regelrechte Insolvenzwelle auslösen. Experten der Humboldt Uni in Berlin rechnen mit bis zu 1.400 „überfälligen“ Insolvenzanträgen.

Auswirkungen auf andere

Das wird sich bemerkbar machen, wenn die alle in sehr kurzer Zeit pleite gehen. Und könnte auch wirtschaftlich wirklich gesunde Unternehmen in arge Schwierigkeiten bringen, wenn sie mehrere solcher Zombie-Unternehmen zu ihrem Kundenstamm zählen.

Die Auswirkungen der Pandemie sind noch lange nicht überwunden. Das wird sich auch jetzt wieder zeigen, wenn die befürchtete Pleitewelle durchs Land rollt. Gute Unternehmer haben für solche Fälle in guten Zeiten ein ordentliches Liquiditätspolster und gute Beziehungen zur Hausbank aufgebaut.


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