Krankenkasse Beitrag 2019 | Foto: blickpixel, pixabay.com, CC0 Creative Commons

GKV: Mindestbeiträge für Selbständige sinken endlich

Die horrenden Mindestbeiträge für die Krankenversicherung sind Geschichte.

Nur noch wenige Stunden dann beginnt das neue Jahr 2019. Neben einigen neuen Bestimmungen, die für Selbständige und Unternehmer wichtig sind und in der Regel zu weiteren Kosten führen, wie beispielsweise das neue Verpackungsgesetz, gibt es ab Januar 2019 Regelungen, die zur Abwechslung mal etwas Gutes verheißen. Etwas sehr Gutes sogar.

Versichertenentlastungsgesetz

Die gute Neuigkeit hat – typisch deutsch – einen echt bürokratischen Namen. Es nennt sich Versichertenentlastungsgesetz. Zerlegt man dieses Bandwurmwort in seine Einzelteile, dann bleibt die Information, dass die Krankenversicherten ab dem kommenden Jahr finanziell entlastet werden sollen. Und das gilt ausnahmsweise auch für Selbständige, die als freiwilliges Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.

Das hat zur Folge, dass ab 2019 geringverdienende Selbständige, und das sind gerade in der Anfangszeit der Selbständigkeit nicht gerade wenige, nur noch 151 Euro pro Monat in die GKV einzahlen müssen. Allerdings zuzüglich der Beiträge für die Pflegeversicherung und den jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenkasse.

Ca. 2,3 Millionen Solo-Selbständige werden von diesen gesenkten Krankenversicherungs-Beiträgen profitieren und ab Januar somit weniger finanziellen Druck auf ihren Schultern spüren. Einer erfolgreichen Selbständigkeit sind damit ein paar Steine weniger in den Weg gelegt.

Mindestbemessungsgrundlage

Der Grund für diese freudige Nachricht ist ähnlich kompliziert wie der Name für das Gesetz, das für die Entlastung sorgt. Und es ist gleichzeitig die Beseitigung einer jahrelangen Benachteiligung von Selbständigen gegenüber Arbeitnehmern in der GKV.

Der Gesetzgeber ging jahrelang davon aus, dass Selbständige grundsätzlich sehr viel Geld verdienen, und das vom Tag 1 der Selbständigkeit an. Das veranlasste ihn offensichtlich dazu anzunehmen, dass jeder und jede Selbständige mindestens 2.284 Euro pro Monat mit seiner Tätigkeit verdient. Eine völlig fiktive aus der Luft gegriffene Zahl, die auch noch alljährlich nach oben angepasste wurde.

Leider verdienen nicht alle Selbständige so viel Geld im Monat, und dies zudem auch nicht jeden Monat. Wie jeder weiß, folgen auf Superperioden im Geschäft gern auch mal längere Durststrecken. Und gerade am Anfang des Unternehmertums sprudeln die Einnahmequellen oftmals noch sehr spärlich.

Doch dies interessierte nicht. Die Mindestbemessungsgrundlage galt für jeden, mit nur wenigen Ausnahmen, wie z.B. Bezieher des Gründungszuschusses. Von den fiktiven 2.284 EUR wurde der Versicherungsbeitrag von 350 Euro abgeleitet, den jeder Selbständige Monat für Monat an die Gesetzliche Krankenversicherung zahlen musste. Völlig unabhängig davon, ob die Einnahmen abzüglich der Kosten  dafür überhaupt ausreichen.

Arbeitnehmer werden in diesem Punkt schon lange bevorzugt. Bei ihnen wird der Beitrag für die Krankenversicherung immer anhand des Bruttolohns berechnet. Darüber hinaus zahlt die Hälfte des Beitrags der Arbeitgeber.

Selbständige mussten bislang einen GKV-Beitrag in Bezug der unrealistischen Mindestbemessungsgrundlage zahlen, und zudem den vollen Beitrag leisten, einen spendablen Arbeitgeber haben sie ja nicht.

Weniger GKV-Beitrag ab 2019 – endlich

Damit ist nun endlich Schluss. Nicht zuletzt auch Dank der hartnäckigen Bemühungen von Interessenvertretern wie dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD). Das ist mal wieder ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass auch Selbständige und Gründer eine starke Lobby brauchen, um eigene Wünsche und Vorstellungen in der Politik durchsetzen zu können.

Ab Januar 2019 geht es nun endlich etwas gerechter zu. Zwar werden immer noch nicht wirklich einkommens- bzw. einnahmeabhängige Beiträge für die GKV berechnet, doch die massive Senkung der Mindestbemessungsgrundlage von 2.284 Euro auf die nun geltende Grenze von 1.015 Euro sorgt für eine deutliche Entlastung der Selbständigen. Unter Einbeziehung der Pflegeversicherung ergibt sich eine neue Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro. Das wiederum hat zur Folge, dass die monatlichen Beiträge zur Gesetzlichen Krankenkasse auf 145,37 Euro sinken. Eine deutliche Senkung von 350 Euro auf knapp die Hälfte, und das ist eine sehr gute Nachricht für alle Selbständigen für das neue Jahr 2019.

Wer es ganz genau wissen möchte, wie hoch sein monatlicher Beitrag ausfallen wird, unter Berücksichtigung des Zusatzbeitrages der Krankenkasse, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch ausfällt, und der Einbeziehung der Pflegeversicherung, kann dies beispielsweise auf der Seite der hkk tun.

Übrigens: Die hkk ist mit 0.39 Prozent Zusatzbeitrag eine der günstigsten deutschlandweiten Krankenkasse.

Privatversicherte

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Selbständige, die in einer Privaten Krankenkasse versichert sind, profitieren nicht von der neuen Mindestbemessungsgrundlage. Ihre Beiträge werden auch künftig von Versicherungsgesellschaft individuell festgelegt. Damit rächt sich ein wenig, die Entscheidung von vielen Selbständigen, die GKV für günstigere Beiträge in Richtung private Krankenkasse zu verlassen.


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