Nebenberuflich Selbständig | Bild: rawpixel, pixabay.com, CC0 Creative Commons

Erfolgreich zur nebenberuflichen Selbstständigkeit

Viele Menschen tragen sich mit dem Gedanken einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, um auf diese Weise ihrer Kreativität oder auch ihren besonderen Fähigkeiten freien Lauf lassen zu können. Durch die nebenberufliche Selbstständigkeit kann überdies sogar die eigene finanzielle Lage merklich verbessert werden, was allerdings Erfolg in der nebenberuflichen Selbstständigkeit voraussetzt. Damit sich dieser Erfolg auch einstellen kann ist es zunächst erforderlich, einige wichtige Kriterien im Vorfeld zu beachten. Die Fragen, was genau für die nebenberufliche Selbstständigkeit überhaupt notwendig ist und ob der Arbeitgeber des Hauptberufes von der nebenberuflichen Selbstständigkeit des Arbeitnehmers zwingend Kenntnis erhalten muss, sind hierbei besonders vorrangig zu betrachten.

Die nebenberufliche Selbstständigkeit erfolgreich gestalten

Bevor es tatsächlich im praktischen Bereich der nebenberuflichen Selbstständigkeit losgehen kann muss der angehende Selbstständige erst einmal wissen, in welchem Bereich er tätig sein möchte. Sei es der Warenverkauf oder das Anbieten bestimmter Dienstleistungen – die Branche muss definitiv als erstes festgelegt werden. Hierbei sollte der angehende Selbstständige die aktuellen Marktgegebenheiten im Hinblick auf die gängigen Preise sowie die vorhandene Konkurrenz genau überprüfen, um seine eigenen Chancen auf wirtschaftlichen Erfolg abschätzen zu können. Ist dies geschehen und es gibt die Chance auf den Erfolg, so muss im zweiten Schritt der Bedarf an benötigten Materialien zur Ausübung der Selbstständigkeit geprüft werden. Werden für die Ausführung der Selbstständigkeit gewisse Dinge benötigt, so müssen diese in der Regel erst einmal angeschafft werden. Dies verursacht Kosten, die in dem Businessplan berücksichtigt werden müssen. Ein weiterer Punkt, der für den Businessplan der nebenberuflichen Selbstständigkeit erforderlich ist, bezieht sich auf die Breite der potenziellen Kunden. Ist der potenzielle Kundenkreis sehr knapp bemessen und die Konkurrenz in dem gewählten Bereich sehr groß, so muss der Selbstständige schon eine überaus herausragende Qualität anbieten um sich durchsetzen zu können. Das Preis-/Leistungsverhältnis ist hierbei entscheidend und sollte dementsprechend sehr genau im Vorfeld kalkuliert werden.

Aller Anfang ist schwer.

Diese Maxime gilt im Bereich der nebenberuflichen Selbstständigkeit ebenfalls, auch wenn die wirtschaftliche Existenz des Selbstständigen durch die nebenberufliche Stellung der Selbstständigkeit nicht zwingend gefährdet ist. Die vielberühmten Startschwierigkeiten wird dennoch auch ein nebenberuflicher Selbstständiger erleben, da sich ohne Kunden nun einmal kein Umsatz einstellen kann. Diese Kunden müssen erst einmal durch eine effektive Akquise auf das neue Angebot von Waren oder Dienstleistungen hingewiesen werden. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die sogenannte Kaltakquise in Deutschland verboten ist. Dies bedeutet, dass nicht einfach ein Mensch von dem nebenberuflich Selbstständigen telefonisch kontaktiert werden darf. Die sozialen Medien wie Facebook, Twitter & Co. sind hervorragende legale Mittel für die Kaltakquise, aber die Vernetzung ist gerade in dem Anfangsstadium der nebenberuflichen Selbstständigkeit enorm schwer.

Im Vergleich zu der Kundengewinnung ist der eigentliche behördliche Start der nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht sonderlich schwierig. Bei dem zuständigen Gewerbeamt wird einfach mittels eines Formulars das neue Gewerbe angemeldet, wobei sich der nebenberufliche Selbstständige vor diesem Schritt erst einmal Gedanken über seine rechtliche Stellung machen sollte. Es gibt viele verschiedene rechtliche Stellungen, die eingenommen werden können. Im Hinblick auf die Haftung gegenüber dem Kunden sowie die spätere steuerliche Grundlage ist die Wahl der rechtlichen Stellung enorm wichtig. Erwartet ein nebenberuflich Selbstständiger einen eher überschaubaren Umsatz und bietet eine Dienstleistung an, so kann die rechtliche Stellung des „Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz“ die perfekte Lösung darstellen. Diese Stellung erlaubt es dem Selbstständigen, in seinen Kundenrechnungen keine Umsatzsteuer zu erheben so dass diese diesen Betrag einsparen. Dies bietet gegenüber der Konkurrenz einen merklichen Vorteil, allerdings gibt es hierfür auch Einkommensgrenzen. Ein Beratungstermin mit dem Steuerberater oder im Zweifel auch mit einem Rechtsanwalt kann sehr viel Sicherheit mit sich bringen. Wenn die Frage beantwortet wurde kann das Formular der „Gewerbeanmeldung“ bei dem zuständigen Amt eingereicht werden und das Gewerbe gilt in rechtlicher Hinsicht als eröffnet. Von nun an muss der Gewerbeinhaber jedes Jahr unaufgefordert eine Umsatzsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben.

Es stellt sich nunmehr anschließend die Frage, ob der Arbeitgeber des Hauptberufes über die Selbstständigkeit informiert werden muss oder ob dieser im Zweifel die Selbstständigkeit sogar verhindern kann. Eine Meldepflicht besteht zwar grundsätzlich, doch darf der Arbeitgeber die nebenberufliche Selbständigkeit nicht untersagen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die nebenberufliche Stellung des Arbeitnehmers nicht in Konkurrenz zu dem Arbeitgeber des Hauptberufes steht und wenn die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht zu einer Verminderung der Arbeitsfähigkeit führt. Rechtlich zulässig ist daher eine Begrenzung der wöchentlichen Maximalarbeitszeit, die ein nebenberuflich Selbstständiger für die Durchführung seiner Selbstständigkeit aufwenden darf. In der gängigen Praxis jedoch ist ein Arbeitgeber nur sehr schwerlich in der Lage, die Einhaltung der maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden auch wirklich zu kontrollieren.


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1 comment on “Erfolgreich zur nebenberuflichen SelbstständigkeitAdd yours →

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  1. Interessanter Ansatz und Gedanken. Bei mir ist momentan aber erst einmal nebenberufliches studieren angesagt. Aber wer er schafft neben dem Beruf zu studieren schafft sicherlich auch nebenbei eine Selbstständigkeit. Von daher nehme ich das jetzt auch mal als Testlauf