Homeoffice | Foto: VinzentWeinbeer, pixabay.com, Pixabay License

Homeoffice: Das gilt ab sofort für das Arbeiten von zu Hause.

Corona hat viele Menschen ins Homeoffice versetzt. Doch auch dafür gelten Vorgaben.

Viele Solo-Selbständige kennen es gar nicht anders, sie arbeiten bereits von Tag 1 ihrer Selbständigkeit vom Homeoffice aus oder sind ständig mobil. Das war am Anfang der Corona Pandemie fast schon so etwas wie ein Vorteil, denn sie hatten längst die technischen Möglichkeiten geschaffen, hatten sich einen entsprechenden Workflow erarbeitet und nutzten die notwendigen Apps und Programme. Viele Solo-Selbständige sind quasi im Dauer-Homeoffice.

Pandemie

Doch die Startups und Selbständigen, die mit ihrem Unternehmen der sprichwörtlichen Garage bereits entwachsen sind, arbeiten selbstverständlich in einem Büro, zumal wenn es neben dem Gründer auch noch Angestellte gibt. Für diese Unternehmen stellte sich die Frage nach einem Übergang ins Homeoffice nach dem Ausbruch der Pandemie ganz konkret. Und viele wurden dieser Herausforderung auch gerecht.

Die wichtige Erkenntnis, die dabei von vielen, vor allem etablierten Unternehmen erlangt wurde: Ja es ist möglich, von zu Hause aus zu arbeiten, auch im großen Team, auch über Stadt- und Länder-Grenzen hinaus, und das auch noch sehr effektiv.

Der Start ins Homeoffice gestaltete sich im März 2020, am Anfang der Pandemie trotzdem oftmals holprig und improvisiert. Das selbständige konzentrierte Arbeiten war meist kein Problem, es fehlte aber an der technischen Ausstattung der Mitarbeiter im Homeoffice und an einem geeigneten Arbeitsplatz in den heimischen vier Wänden. So saßen viele am heimischen Küchentisch und starrten auf kleine Laptop-Bildschirme, immer der Hoffnung, dass das schwache Internet bitte durchhalten möge.

Dieser Zustand konnte natürlich kein Dauerzustand sein. Auch im Homeoffice gelten strenge Vorgaben für die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes. So sollten ein geeigneter Tisch, ein ebensolcher Stuhl, die Computertechnik mit großem Bildschirm und die entsprechende Beleuchtung mittlerweile überall Einzug gehalten haben. Wo das noch immer nicht geschehen ist, sollte dies jeder Arbeitgeber unverzüglich nachholen. Zum Schutz der Mitarbeiter und damit des eigenen Unternehmens.

Alte Denke und die Präsenzpflicht

Doch nicht überall da, wo Homeoffice möglich wäre, wird dies auch genutzt. Vor allem ältere Unternehmer – mit traditionellen Denkweisen in Bezug auf das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber – können sich offenbar nur schwer damit anfreunden, ihre Mitarbeiter selbständig und ohne ständige Gängelung arbeiten zu lassen.
Sie trauen ihren eigenen Mitarbeitern nicht zu, dass sie mit der Verantwortung im Homeoffice umgehen können, und unterstellen, dass diese statt effektiv von zu Hause zu arbeiten, den ganzen Tag auf dem Sofa chillen, statt zu arbeiten.

Diese Ansicht mancher Arbeitgeber ist anmaßend und im Grunde nichts anderes als der Ausdruck von Führungsschwäche. Wer seinen Angestellten nicht traut und nicht in der Lage ist, ein Klima zu schaffen, in dem jeder eigenverantwortlich arbeiten kann und will, egal von wo aus und zu welchen Arbeitszeiten, ganz ohne 9-to-5 Woche und Präsenzpflicht im Büro, der dürfte auch als Unternehmer nicht geeignet sein, eine Firma erfolgreich zu führen.

Neue Regeln fürs das Recht auf Homeoffice

Von solcher alten Denke gibt es leider mehr als es in der Bekämpfung der Pandemie, wo es darauf ankommt, jeden Kontakt so weit wie möglich einzuschränken, gut sein kann. Deshalb gibt es nun neue Regeln für das Recht auf Homeoffice.

Diese Regeln gelten nun fürs Homeoffice:

  • „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“
  • Eine echte rechtliche Pflicht zum Homeoffice ist das also nicht. Es soll aber trotzdem dazu kommen, dass da, wo Homeoffice möglich ist, diese Möglichkeit auch tatsächlich angeboten wird. Hofft zumindest der Bundesarbeitsminister.
  • Abgelehnt werden darf Homeoffice nur bei Tätigkeiten, die nur im Büro erledigt werden können.
  • Sollte sich der Arbeitgeber trotzdem weigern, Homeoffice anzubieten , da wo es eigentlich möglich wäre, dann wird es schwierig. Es sind zwar Bußgelder bis 30.000 € möglich, doch bei der schwammigen Vorgabe (siehe ersten Punkt) hat der Arbeitnehmer kaum Möglichkeiten.
  • Es gibt aber auch keine Pflicht für Arbeitnehmer, ins Homeoffice zu gehen, wenn sie das nicht wollen.
  • Zugleich wurden die Hygieneregeln fürs Büro noch einmal angepasst bzw. verschärft in puncto FFP2-Masken*, Testpflicht* und Abstand.

Auch wenn die neuen Regeln sehr schwammig formuliert wurden, so sollte doch jeder Unternehmer schon aus Eigeninteresse dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter gesund bleiben und in der Pandemie sicher arbeiten können. Und das geht nun einmal am besten im Homeoffice.


Titelbild: VinzentWeinbeer, pixabay.com, Pixabay License