Corona-Soforthilfe | Foto: moerschy, pixabay.com, Pixabay License

So kommen Selbständige an die Corona Soforthilfe

Das Coronavirus hat Deutschland, Europa und große Teile der Welt praktisch lahm gelegt. Ausgangssperren, Kontaktverbot und viele per Verfügung geschlossene Geschäft. Shutdown – so sieht es derzeit vielerorts aus.

Das wirkt sich neben der Psyche der Menschen nicht zuletzt auch auf die Wirtschaft aus. Viele Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe oder der Dienstleitungsbranche versuchen das Geschäft durch Verlagerung ins Homeoffice – so weit das praktikabel ist – aufrecht zu erhalten.

Für Ladenbesitzer, Restaurantbetreiber, Friseure, Künstler, Eventausrichter und viele viele andere bedeuten die behördlichen Vorgaben in der Realität nicht anderes als ein (temporäres) Berufsverbot.

Keine Liquidität

Das betrifft auch Soloselbständige und Kleinunternehmer. Für die sind damit ihr Geschäft und die daraus resultierenden Einnahmen innerhalb weniger Tage oder auch Stunden ganz reell zum Erliegen gekommen. Da die meisten sowieso wenig verdienen, oder auch noch ganz am Anfang ihrer Selbständigkeit stehen, haben sie in der Vergangenheit keinerlei Möglichkeiten gehabt, große Liquiditätsreserven aufzubauen.

Leere Kassen, kein Geschäft, aber die monatlichen Kosten laufen weiter. Dass dieser Zustand sehr bald zu einer wahren Welle von Insolvenzen führen wird, hat auch die Politik erkannt. Ein milliardenschweres Hilfspaket soll dem entgegen steuern.

Corona Soforthilfe vom Bund

Den Selbständigen muss geholfen werden, mit Geld vom Staat. Diese Erkenntnis hat sich zum Glück sehr schnell bis in höchste Entscheidungskreise durchgesetzt. Ebenso die Erkenntnis, dass man Kleinunternehmern mit Steuerstundungen oder auch Krediten durch die KfW Bank nicht helfen kann.

Direktes Geld muss fließen, und das jetzt und sofort. Sonst stehen bereits im April sehr viele kleine Unternehmer vor dem Aus, und damit auch sehr viele Arbeitsplätze.

Die Bundesregierung hat daraufhin gehandelt und in Absprache mit den Ländern eine 50 Milliarden Euro Corona Soforthilfe für Kleinunternehmer und Soloselbständige zugesichert. Nun müssen die Betroffenen nur noch an ihr Geld kommen.

So kommen Selbständige an die Corona Soforthilfe

Wie immer soll alles sehr schnell und total unbürokratisch gehen. So wie man es aus den Verlautbarungen bspw. nach Naturkatastrophen kennt. Dass diese Versprechen oft nichts wert sind, mussten viele Betroffene in der Vergangenheit schmerzlich erfahren.

Diesmal könnte es tatsächlich anders laufen. Und dank des Internets soll die Beantragung der Hilfe auch schnell und unkompliziert ablaufen.

Hier die Fakten zur Corona Soforthilfe:

  • 50 Mrd. Euro sollen verteilt werden
  • Jeder Selbständige kann die Hilfe in Anspruch nehmen. Egal ob Soloselbständiger oder als Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern
  • Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Unternehmensgröße:
    • bis zu 9.000 € für bis zu 5 Mitarbeiter, und für Soloselbständige
    • bis zu 15.000 € für bis zu 10 Mitarbeiter
  • Die Hilfe ist kein Kredit und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Zudem gibt es oft weitere Hilfen vom Bundesland.

Zur Zeit finden keine Überprüfungen statt, ob die Hilfe tatsächlich erforderlich ist. Das beschleunigt die Abarbeitung der Anträge enorm und auf Zeit kommt es jetzt gerade an.
Natürlich lässt sich damit nicht verhindern, dass Trittbrettfahrer die Situation ausnutzen und staatliches Geld abgreifen. Das muss man leider so hinnehmen.  Nach dem Ende der Coronakrise sollen allerdings nachträglich Überprüfungen stattfinden, zu unrecht erhaltene Hilfe muss dann wieder zurückgezahlt werden.

Hier kann man die Hilfe beantragen:

  • Die Bundesländer sind für die Verteilung der Corona Soforthilfe zuständig.
  • Grundsätzlich soll alles online beantragt werden, um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen. Von Nachfragen per Telefon oder E-Mail sollte man deshalb absehen.
  • Welche Stelle genau im jeweiligen Bundesland zuständig ist, unterscheidet sich von Land zu Land. Oftmals sind das die Investitionsbanken der Länder.
    Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums findet man die Angaben zu den zuständigen Behörden (in dieser PDF sind die Angaben zusammengefasst).
  • Auf der Homepage der zuständigen Behörde (in Niedersachsen ist das z.B. die NBank) gibt man dann online den Antrag auf Corona Soforthilfe ab.
  • Für den Antrag benötigt man in der Regel Angaben zum Unternehmen, Geschäftsführer, Gründungsdatum, Jahresumsatz und bereits in der Vergangenheit erhaltene Hilfen. Das ist in der Regel alles.
  • Hier kann man (demnächst) auch die jeweiligen Hilfen vom Bundesland beantragen.

Nach dem Absenden des Antrags soll die Auszahlung der finanziellen Hilfe dann sehr schnell, sprich innerhalb weniger Tage erfolgen. Bei vielen Selbständigen hat das bereits funktioniert und sie hatten das Geld auf ihrem Konto.

Fazit

Die Coronakrise betrifft uns alle. Gerade Kleinunternehmer und Soloselbständige bekommen die Auswirkungen des Shutdowns direkt zu spüren. Die Corona Soforthilfe des Bundes und der Länder ist da eine wichtige finanzielle Stütze, die jeder sofort beantragen kann.

Sollte der Shutdown jedoch länger als Ende April andauern, dann dürfte bereits heute absehbar sein, dass die Gelder über die angekündigten 50 Mrd. Euro angehoben werden müssen.


Titelbild: moerschy, pixabay.com, Pixabay License